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   BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04   

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https://dejure.org/2005,14680
BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04 (https://dejure.org/2005,14680)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2005 - XI B 191/04 (https://dejure.org/2005,14680)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2005 - XI B 191/04 (https://dejure.org/2005,14680)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04
    Auch nach der Neufassung der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) eröffnen allgemeine Angriffe gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung und die Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FG die Zulassung der Revision nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04
    Soweit die Revision ausnahmsweise gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen ist, wenn die Vorentscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25), sind diese Voraussetzungen im Streitfall entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht erfüllt.
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02

    Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in

    Auszug aus BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04
    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich aber dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40; vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 23.05.2000 - XI B 122/98

    Verfahrensrüge bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04
    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich aber dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40; vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04
    Für die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wären nämlich substantiierte Darlegungen dazu erforderlich gewesen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Dieser Grundsatz greift aber nur dann ein, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschlüsse vom 18. November 2005 XI B 191/04, BFH/NV 2006, 354; vom 14. März 2006 X B 172/05, BFH/NV 2006, 1318, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2006 - I B 148/05

    Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides; Auslegung von Räumlichkeiten

    Das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden und unerträglichen Rechtsfehlers, für den ggf. abweichende Regeln gelten könnten (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2005 VIII B 295/04, BFH/NV 2006, 339; vom 18. November 2005 XI B 191/04, BFH/NV 2006, 354), haben die Kläger nicht substantiiert geltend gemacht.
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